• Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen von 1970 bis 1974 • Wissenschaftliche Tätigkeit an der Georg-August-Universität Göttingen von 1974 bis 1977 • Referendariat im OLG-Bezirk Celle 1974 bis 1977 • Zulassung als Rechtsanwalt 1977 • Spezialisierung auf das Arbeitsrecht seit 1978 • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Einführung der Fachanwaltschaften im Jahre 1986 • Langjähriger Vorsitzender des Ausschusses zur Anerkennung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Kassel • Diverse Dozententätigkeiten • Das Wirtschaftsmagazin FOCUS zählt mich bereits im Jahr 1999 zu den hundert besten Arbeitsrechtlern in Deutschland. Ebenso erwähnt mich die Wirtschaftszeitung HANDELSBLATT als Arbeitsrechts-Experten
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Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1978, vertrete ich meine Mandanten vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.“